Feuerwerk, Raketen, Böller, Schweiz, Ausland, Silvester, © Felix Kästle - dpa (Symbolbild)

Was Sie über das bundesweite Verbot von Feuerwerk an Silvester wissen sollten

Unter bestimmten Voraussetzungen darf zwar trotzdem geböllert werden, es ist aber nicht immer ratsam

Um die Notaufnahmen zu entlasten, die in der Pandemie auch ohne das Verletzungsrisiko durch Pyrotechnik schon an der Belastungsgrenze sind, hat die Bundesregierung dieses Silvester ein bundesweites Verkaufsverbot von Raketen, Böllern, Vulkanen und anderen Feuerwerksartikeln an Silvester beschlossen. Darüber hinaus möchten die Politiker so auch Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit vermeiden und damit das Infektionsrisiko senken. Doch was bedeutet das Verbot für Ihre Silvesterparty? baden.fm hat noch einmal bei den Verantwortlichen nachgehakt.

Grundsätzlich handelt es sich um ein Abgabeverbot, bereits vorhandene Restbestände und viele kleinere Knaller dürften also aus rechtlicher Sicht trotzdem gezündet werden. Doch egal, ob Sie sonst Ihr Feuerwerksortiment im Supermarkt oder im Onlineshop kaufen, das bleibt den Händlern zum Jahreswechsel 2021/22 in beiden Fällen untersagt.

Böllerkauf im Ausland zwar erlaubt, aber nicht immer ratsam

Anders sieht der Einkauf im benachbarten Ausland aus. Wer trotz aller Mahnungen wegen der aktuellen Corona-Lage trotzdem nicht auf Pyrotechnik an Silvester verzichten möchte, darf sich als Volljähriger grundsätzlich auch im Elsass oder in der Schweiz mit Feuerwerkskörpern eindecken.

Wichtig ist dabei aber, dass diese auch mit entsprechendem BAM-Zeichen und CE-Siegel in der EU geprüft und zugelassen sind und alle deutschen Regelungen zum Umgang mit Feuerwerk beachtet werden. Denn auch wenn es im Ausland beispielsweise Raketen mit mehr als 20g Explosivstoffmasse frei zu kaufen gibt, fallen diese in Deutschland unter die Kategorie F3 oder F4, für die es eine spezielle Erlaubnis oder einen Befähigungsschein braucht.

Diese Höchstmengen an Feuerwerk sind in Deutschland vorgeschrieben

Wer extra für den Böllerkauf über die Grenze fährt, sollte sich außerdem vorher mit den Zollbestimmungen auseinandersetzen. Weil Feuerwerksartikel als Gefahrgut eingestuft werden, dürfen Sie als Privatperson höchstens 50 Kilogramm davon transportieren und in den bewohnten Räumen Ihres Hauses höchstens 1 Kilogramm der Kategorien F1 und F2 lagern.

Entscheidend ist hier nicht das Gesamtgewicht, sondern die so genannte Nettoexplosivstoffmasse (NEM), die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. In Räumen wie der Abstellkammer oder dem Wäscheraum gilt für die gleiche Menge an Pyrotechnik eine Höchstgrenze von maximal 10 Kilogramm, in der freistehenden Garage dürfen es maximal 15 Kilogramm sein.

Finger weg von illegalen und ungeprüften Böllern!

Unbedingt die Hände lassen sollten Sie gerade in diesem Jahr von illegalem Feuerwerk. Dieses enthält oft nicht nur Schwarzpulver sondern oft auch andere Sprengstoffe oder ist mit viel mehr davon gefüllt als in Deutschland erlaubt. Außerdem kann bei diesen Knallern niemand gewährleisten, dass nach dem Zünden der Zündschnur auch genügend Zeit zum Entfernen bleibt, bis das Feuerwerk losgeht.

In beiden Fällen droht erhebliche Verletzungsgefahr. Immer wieder verlieren auch Menschen in Baden beim Zünden illegaler Pyrotechnik Fingerkuppen, ganze Gliedmaßen oder ihr Augenlicht oder verbrennen sich schwer. Dass ein Böller geprüft wurde, erkennen Sie an der Registriernummer und am CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Eine einfache Anleitung, wie sich diese Kennzahlen auch für Laien überprüfen lassen, finden Sie online bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Übrig gebliebenes Feuerwerk aus den Vorjahren kann schnell gefährlich werden

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber das Zünden von Raketen und Feuerwerksbatterien aus den vorigen Jahren rein rechtlich erlaubt, warnen Pyrotechnik-Experten und Mediziner ausdrücklich davor, diese noch zu verwenden. Denn wenn Feuerwerk länger aufbewahrt wird, kann dadurch schnell Feuchtigkeit einziehen. Diese sorgt in manchen Fällen dafür, dass der Böller nicht mehr richtig oder nur verzögert zündet.

Das macht es für den Anwender deutlich schwerer abschätzbar, ob und wann das Feuerwerk hochgeht. Vor allem wenn Knaller dann ein zweites Mal angezündet werden, weil beim ersten Versuch nichts passiert ist, droht eine hohe Unfallgefahr. Das gilt nicht nur für feucht gewordene Produkte, sondern auch trockenes Feuerwerk kann seine Eigenschaften im Laufe der Jahre verändern und schneller oder langsamer reagieren.

Wo darf nun überall geböllert werden und wo nicht?

Wie schon in den vergangenen Jahren hat jede einzelne Stadt und Gemeinde in Deutschland die Möglichkeit erhalten, für bestimmte öffentliche Plätze, an denen erwartungsgemäß an Silvester viel los sein dürfte, zusätzliche Verbote auszusprechen. Das betrifft sowohl Alkohol-, Versammlungs- als auch Feuerwerksverbote. So wollen unter anderem Freiburg und Rheinfelden Gruppen von mehr als zehn Menschen entlang bestimmter Straßenzüge und öffentlicher Plätze unterbinden. In Schopfheim, Lörrach und Steinen geht es vor allem um Alkoholverbote. Und auch prinzipiell hatte die letzte Bund-Länder-Konferenz die Vorgabe gemacht, dass die Kommunen das Zünden von Feuerwerk an publikumsträchtigen Plätzen gleich ganz verbieten sollten.

Andere Städte - besonders die mit enger Bebauung und historischem Fachwerk - gingen auch schon seit Jahren diesen Schritt und hatten das Zünden von Feuerwerkskörpern schon vorher im kompletten Innenstadtbereich oder anderen Gebieten untersagt. Wer also zum Jahreswechsel 2021/22 nicht auf Pyrotechnik verzichten will, sollte sich unbedingt vorher über die Regelungen an seinem Heimatort schlau machen. Infos gibt es hier an den jeweiligen Rathäusern und Landratsämtern.

Aus Lärmschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt ist außerdem das Zünden in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen. Das war ebenfalls schon vor der Corona-Pandemie so.

Diese Ausnahmen vom Verkaufsverbot gibt es

Wenn Sie in den vergangenen Tagen im Supermarkt oder Discounter einkaufen waren, werden Sie dort trotz des Verbots verschiedene Feuerwerksartikel in den Regalen gesehen haben. Tatsächlich gibt es von der Regel in diesem Jahr auch Ausnahmen. Während Raketen als Feuerwerk der Kategorie F2 verboten bleiben, fallen Knallerbsen, kleinere Fontänen, Wunderkerzen, Bodenzwirbel und Knallfrösche unter die Kategorien Kleinst-, Tisch- oder Jugendfeuerwerk. Diese dürfen grundsätzlich das ganze Jahr über verkauft werden und sind von dem Feuerwerkverbot nicht betroffen.

Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung in diesem Jahr mit der hohen Verletzungsgefahr und einer enormen Belastung für das Gesundheitssystem begründet. Aber auch Tierschützer, Polizei und Ärzte hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder für ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk an Silvester ausgesprochen. Manche von ihnen sehen beispielsweise in Lichtshows am Himmel oder in professionellen Feuerwerksvorführungen wie auf der Freiburger Mess' eine Alternative. Andere sprechen sich hingegen komplett gegen die Tradition aus und halten auch wenig von den Ausweichmöglichkeiten.

(fw)