Weihnachtsmarkt, Frankfurt, Absage, Coronavirus, Pandemie, medizinische Maske, Mund-Nasen-Schutz, © Frank Rumpenhorst - dpa (Symbolbild)

Ab Mittwoch drohen in Baden auch Einschränkungen für Geimpfte

Für den Weihnachtsmarktbesuch gilt dann künftig "2G-Plus", auf Ungeimpfte kommen Ausgangsverbote zu

Um die explosionsartige Ausbreitung des Coronavirus während der laufenden vierten Welle besser einzudämmen, sollen schon ab Mittwoch (24.11.2021) neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg in Kraft treten. Die grün-schwarze Landesregierung will dafür ihre landesweite Alarmstufe noch einmal verschärfen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen.

Den Berichten zufolge greift dann bei vielen Bereichen des öffentlichen Lebens im Südwesten künftig die so genannte 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, wenn sie zusätzlich auch noch einen gültigen, negativen Coronatest vorlegen können. Das betrifft zum Beispiel Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, aber auch Weihnachtsmärkte. Und auch Bars und Diskotheken, sowie die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen müssen sich auf 2G-Plus einstellen. Nur für den Frisörbesuch ist bislang eine Ausnahme vorgesehen. Eine Übersicht über Teststationen und -zentren finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Ungeimpfte dürfen nachts ihre Wohnung nur noch für bestimmte Ausnahmen verlassen

Zusätzlich sollen in allen Corona-Hotspots, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über 500 liegt, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne Impfschutz kommen. Zwischen 21 und 5 Uhr darf von ihnen dort nur noch sein Zuhause verlassen, wer einen triftigen Grund vorweisen kann - etwa medizinische Notfälle oder der Weg zur Arbeit oder das Einkaufen im Supermarkt. Eine vergleichbare Regelgung tritt vorab schon jetzt an drei bereits bekannten Corona-Hotspots im Südwesten in Kraft. Zu diesen zählt unter anderem der Schwarzwald-Baar-Kreis.

Im Gegenzug sollen die Einschränkungen für ungeimpfte Teenager zwischen 12 und 17 Jahren nicht so scharf werden, wie ursprünglich geplant. Nur in Bars und Clubs soll für sie grundsätzlich 2G-Plus gelten, in vielen anderen Bereichen kommen jetzt für diese Altersgruppe doch Ausnahmen.

Besucherbeschränkungen beim Profifußball und anderen Großevents

Zum Einsatz kommt die neue "Alarmstufe II" nach Regierungsplänen dann, wenn entweder die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen im Land über 450 steigt oder die so genannte Hospitalisierungsinzidenz über einem Wert von 6 liegt. Falls sich an den aktuellen Neuinfektionen nicht drastisch etwas ändert, wird das bereits zum Mittwoch der Fall sein. Am Montag lag die Hospitalisierungsinzidenz zwar noch bei 5,7, allerdings 445 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.

Auch bei Großveranstaltungen kommen wohl wieder Einschränkungen. So dürfen in Stadien oder Arenen maximal 25.000 Besucher gleichzeitig zusammenkommen und der Veranstaltungsort auch höchstens bis zur Hälfte gefüllt sein. Hier ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen: Es könnte auch sein, dass die Fußballstadien auch nur ein Viertel ihrer normalen Kapazität nutzen dürfen.

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Schon seit letztem Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die landesweite Corona-Alarmstufe. Seitdem dürfen Ungeimpfte nicht mehr in Kinos, Museen, Schwimmbäder oder Cafés und Restaurants. An den Schulen gilt wieder die Maskenpflicht im Klassenzimmer. Und Menschen ohne Schutzimpfung müssen Einschränkungen bei den privaten Kontakten hinnehmen. Sie dürfen sich aktuell allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

dpa / (fw)