FFP2-Maske, Maskenpflicht, Coronavirus, Pandemie, medizinische Maske, © baden.fm (Symbolbild)

Das hat es mit den nächtlichen Ausgangsverboten in Teilen des Schwarzwalds auf sich

Der Schwarzwald-Baar-Kreis gilt aktuell als einer der größten Corona-Hotspots in Baden-Württemberg

Weil die Corona-Neuinfektionen in mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg weiter drastisch zunehmen, sollen für ungeimpfte Menschen an drei Hotspots ab Montag (22.11.2021) besonders strenge Regeln in Kraft treten - unter anderem auch in Teilen des Schwarzwalds.

Neben dem Ostalbkreis und dem Landkreis Biberach gilt auch der Schwarzwald-Baar-Kreis am östlichen Rand Südbadens dazu. Weil die Corona-Zahlen dort zuletzt regelrecht explodiert waren, kommen jetzt eine nächtliche Ausgangsverbote. Dort dürfen nicht Geimpfte ihre Wohnungen dann zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Neben medizinischen Notfällen zählt dazu unter anderem auch die Fahrt zur Arbeit und zurück.

Ungeimpfte sollen bis auf Weiteres keinen Zutritt mehr zu verschiedenen Einrichtungen haben

Außerdem greift mit der neuen Allgemeinverfügung auch eine 2G-Regel für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Nur wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist oder eine durchgemachte Infektion nachweisen kann, darf dann noch Restaurants und Cafes, Hotels oder Einzelhandels-Geschäfte betreten. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende, sowie für alle Läden, die zur Grundversorgung dienen - also Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Postfilialen oder Banken.

Schon am kommenden Mittwoch (24.11.2021) drohen außerdem landesweit noch mehr Einschränkungen für Ungeimpfte: Die grün-schwarze Landesregierung will dann mit ihrer neuen Corona-Verordnung auch bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren 2G zur Pflicht machen. In Corona-Hotspots sollen außerdem weitere Ausgangsbeschränkungen hinzukommen.

dpa / (fw)