Anti-Baby-Pille, Verhütung, Prozess, Yasminelle, © Patrick Seeger - dpa

34-Jährige klagt nach Lungenembolie gegen Hersteller der Anti-Baby-Pille

Sie macht das Verhütungsmittel für ihre schweren Gesundheitsprobleme verantwortlich

Ob von der millionenfach verschriebenen Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ möglicherweise eine Gesundheitsgefahr ausgeht, das sollte am Donnerstagnachmittag (18.10.2018) ein neues Expertengutachten vor dem Waldshut-Tiengener Landgericht klären. Eine 34-Jährige aus der Region hatte dort geklagt.

Bereits Milliardenschwere Vergleiche in den USA

Sie hatte nach der Einnahme Thrombosen bekommen und wäre fast an einer Lungenembolie gestorben. Die Frau macht den Verhütungs-Wirkstoff dafür verantwortlich und fordert vom Pharmakonzern Bayer mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld. Doch auch der Gutachter konnte die Frage nicht abschließend klären, ob tatsächlich das Medikament die Gesundheitsprobleme ausgelöst hatte.

Die Vorsitzende Richterin hatte daraufhin angeregt, dass sich beide Seiten doch möglichst außergerichtlich einigen sollen, um einen langwierigen und teuren weiteren Prozess zu vermeiden. Die Frist dafür ist nun der 20. Dezember 2018.

Trotz ähnlicher Klagen in den USA hält Bayer die Pille bisher bei richtiger Einnahme für ungefährlich. Dort hatte sich der Medikamentenhersteller mit den mehr als 10.000 betroffenen Frauen auf Vergleiche in Höhe von 2,1 Milliarden Euro geeinigt. In allen fünf Fällen aus Deutschland konnte sich Bayer vor Gericht bislang durchsetzen.

(fw)