Die Bettensteuer gilt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die grundsätzliche Erhebung der Bettensteuer für zulässig befunden. Damit hält auch die Stadt Freiburg an der Bettensteuer fest. So darf auf private Übernachtungen eine kommunale Steuer erhoben werden. Die Begründung des Gerichts in Münster: Nicht die Gaststätte sondern die Gäste sind die Steuerschuldner
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