Die Bettensteuer gilt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die grundsätzliche Erhebung der Bettensteuer für zulässig befunden. Damit hält auch die Stadt Freiburg an der Bettensteuer fest. So darf auf private Übernachtungen eine kommunale Steuer erhoben werden. Die Begründung des Gerichts in Münster: Nicht die Gaststätte sondern die Gäste sind die Steuerschuldner
25. April 2024
Immer mehr Gewalttaten an Schulen in Baden-Württemberg
Die Lehrergewerkschaft fordert mehr Schulpsychologen (…)
25. April 2024
Die Bergwacht warnt vor Lawinengefahr am Feldberg
Die aktuelle Witterung verstärkt das Risiko (…)
25. April 2024
Einigung erzielt: Keine Streiks mehr bei Bussen und Bahnen
Weniger Wochenstunden und mehr Geld für die Beschäftigten (…)
Der baden.fm-Newsletter
Was ist gerade los in Südbaden? Immer auf dem Laufenden bleiben mit dem baden.fm Newsletter! – Aktuelle Neuigkeiten und Radioaktionen direkt auf Ihr Smartphone.