Feuer, Flammen, Brand, Holz, Lagerfeuer, © Pixabay (Symbolbild)

Zum Ende des Jahres 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen

Alte Anlagen müssen nachgerüstet, ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden

Wenn die Temperaturen in Südbaden fallen, gehen in vielen Wohnungen die Kaminöfen an. Das Feuer hat nicht nur eine wärmende, sondern auch eine beruhigende Wirkung. Doch die Feuerstellen sind je nach Alter auch eine Belastung für die Umwelt. Alle Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, müssen bis Ende des Jahres 2020 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.

Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen, sie sparen somit Brennholz und produzieren weniger Feinstaub, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ab 2021 müssen Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Die Alternative wäre ein kompletter Austausch der Anlage oder die Stilllegung des Ofens. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität zeitweise auch Betriebsverbote für die Feuerstätten aussprechen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt nur unbehandeltes, gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verwenden und auf sehr hohe Raumtemperaturen zu verzichten. Außerdem raten die Verbraucherschützer zu Holzpellets-Heizanlagen, da diese erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen und mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.

(dk)