Zugunglück, Auggen, Rheintalbahn, Bergungsarbeiten, © Patrick Seeger - dpa

Zugunglück von Auggen: Anklage gegen 14 Beschuldigte erhoben

Bewährungs- und Geldstrafen wegen mehrerer Verletzungen der Sorgfaltspflicht beim Brückenrückbau gefordert

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Verfahren zum Zugunglück von Auggen im April 2020 weitestgehend abgeschlossen. Gegen 14 Menschen wird Anklage erhoben. Unter anderem wird ihnen fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Baugefährdung – zum Teil durch Unterlassen – vorgeworfen. Alle waren an der Planung eines Brückenrückbaus beteiligt, im Zuge dessen ein 140 Tonnen schweres Brückenteil auf die Gleise gestürzt war. Ein Güterzug war mit dem Hindernis kollidiert, der Zugführer starb bei dem Unglück, drei weitere Menschen wurden verletzt.

Gegen acht Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten auf Bewährung beantragt, gegen die übrigen Angeklagten Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.500 Euro.

Zum Unglück am 02.04.2020 gekommen war es, als ein Güterzug die Rheintalstrecke Richtung Süden befahren hatte. Kurz zuvor war das besagte Brückenteil auf die Schiene gefallen. Eigentlich hätte die Brücke Stück für Stück abgetragen und dabei gegen Stürze gesichert werden sollen. Hierbei hätten die Beschuldigten im Alter von 29 bis 96 Jahren ihre Sorgfaltspflicht verletzt, wodurch es zu dem Unglück gekommen sei.

Der Zugführer verstarb noch an der Unfallstelle, drei Lastwagenfahrer, deren LKWs auf dem Zug mitgeführt wurden, erlitten Verletzungen. Der Sachschaden belief sich auf knapp 5,4 Millionen Euro. Der Wiederaufbau der Bahnstrecke dauerte eine Woche. Für den Bahnverkehr war die Rheintalstrecke während dieser Zeit vollständig gesperrt. Ein Verfahren gegen einen 15. Beschuldigten wird separat verhandelt.

(br)