Wollhandkrabben, Krabben, Zoll, Lörrach, Weil am Rhein, © Hauptzollamt Lörrach

Zöllner verhindern Einfuhr einer invasiven Krabbenart in Weil am Rhein

Ein Autofahrer hatte 17 der EU-weit verbotenen Tiere im Kofferraum dabei und muss jetzt mit einem Bußgeld rechnen

Aufmerksame Zollbeamte haben bei einer Kontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein bei einem Autofahrer über ein Dutzend verbotener Krabben beschlagnahmt. Ein 46-jähriger Mann aus Hessen hatte siebzehn Tiere in einer Kunststoffbox im Kofferraum seines Fahrzeugs aus der Schweiz in Richtung Hessen transportieren wollen.

Die Frage nach mitgebrachten Waren hatte der Verdächtige bei der Zollkontrolle vorher noch verneint, heißt es im Einsatzbericht. Als die Einsatzkräfte die Krabben entdeckt haben, behauptete er, dass er sie schon aus Deutschland mitgebracht hätte und jetzt nur auf der Rückreise wäre.

Wollhandkrabben richten schwere Schäden am heimischen Ökosystem an

Bei weiteren Recherchen haben die Beamten herausgefunden, dass es sich bei den Tieren um so genannte Wollhandkrabben aus China handelt. Diese gelten als invasive Spezies, die heimische Tierarten gefährden und verdrängen und so das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen können. Innerhalb der kompletten EU gilt für die Art deshalb ein Handels-, Weitergabe-, Besitz- und Zuchtverbot. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.

Das Hauptzollamt Lörrach hat die Krabben aus den Plastiktüten und der Transportbox befreit und vorübergehend in die Hände eines Freiburger Zoohändlers gegeben, bis feststeht, was mit ihnen passieren soll. Darüber hat nun das zuständige Bundesamt für Naturschutz zu entscheiden, das auch die Höhe des drohenden Bußgeldes festlegen muss.

(fw)