© Kirsty O'connor / Revierfoto / PA Wire / dpa

Zivilklage von Boris Becker gegen Oliver Pocher wird in Offenburg verhandelt

Der Ex-Tennisstar will erreichen, dass ein TV-Beitrag nicht mehr gezeigt wird

Nach zwei geplatzten Terminen soll die Zivilklage des früheren Tennisstars Boris Becker gegen den TV-Komiker Oliver Pocher ab Dienstag (15.11.2022) vor Gericht verhandelt werden. Weder Pocher noch Becker, der aktuell wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis sitzt, müssen beim Landgericht Offenburg erscheinen. Offen ist bisher, wann ein Urteil fallen wird.

Es geht um einen RTL-Beitrag

Becker will erreichen, dass Pocher einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung «Pocher - gefährlich ehrlich» nicht mehr zeigen darf. Darin hatte Pocher den Tennissportler hinters Licht geführt. Unter dem Slogan «Make Boris rich again» wurde ein Spendenaufruf gestartet. In dem Beitrag ist nach Gerichtsangaben zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam - aber ohne davon zu wissen: Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde. Verhandlungstermine im Mai und Juli 2022 waren geplatzt, weil Verfahrensbeteiligte erkrankt waren.

Becker fühlt sich "herabgewürdigt und beleidigt"

Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte, der dreifache Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag «herabgewürdigt und beleidigt» worden. Becker sei zudem nicht vor der Ausstrahlung gefragt worden, sagte Hammad der Deutschen Presseagentur:

War das zulässige Satire, war das Kunst? Ich sage ganz klar: Bei diesem Verfahren geht es letztlich darum, was sich Prominente in Deutschland gefallen lassen müssen und was nicht."

Becker und Hammad verlangen demnach, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Es gehe um eine Unterlassung, sagte Hammad.

Pochers Anwältin sieht keine Grundlage für eine Unterlassung

Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, Pocher habe Becker in dem Beitrag nicht ein einziges Mal beleidigt. Auch sei der Ex-Tennisstar nicht herabgewürdigt worden.

Der satirisch-pointierte Beitrag hat damals die von Herrn Becker auf den Markt gebrachte Modemarke und dessen Insolvenzverfahren (beides zeitgeschichtliche Ereignisse im Sinne der Rechtsprechung) aufgegriffen und sich damit in einer pointiert-satirischen Form auseinandergesetzt."

Für eine Unterlassung gibt es aus Sicht von Cronemeyer keine Grundlage. Die TV-Sendung sei ihrer Kenntnis nach auch nicht mehr online abrufbar.

(dpa/rg)