Verkehr, Unfall, Dashcam, Kamera, © Wolfgang Kumm - dpa (Symbolbild)

Zivilfahrzeuge der Polizei mit Dashcams ausgestattet

„Ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit“

Die Polizei in Baden-Württemberg hat nun auch Zivilfahrzeuge mit sogenannten Dashcams ausgestattet und filmt damit Verkehrsdelikte. Als Dashcam (Abkürzung für das englische Wort ‚dashboard camera‘, also Armaturenbrettkamera) wird eine Videokamera bezeichnet, die dazu bestimmt ist während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.

Innenminster Thomas Strobl nannte die Technik einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Vor einem Jahr hatte das Ministerium nach und nach 107 Streifenfahrzeuge der Verkehrspolizei mit Dashcams ausgestattet. Im ersten Jahr hielten diese den Angaben nach 1.155 Verkehrsdelikte fest, darunter 860 Verstöße gegen das Bilden einer Rettungsgasse und 13 illegale Kraftfahrzeugrennen. Es ist geplant, nun auch mehr und mehr Zivilfahrzeuge der Polizei mit den Kameras auszustatten.

Regelungen für den privaten Gebrauch von Dashcams

Dashcams sind auch unter Privatleuten immer beliebter. Viele hoffen, im Falle eines Unfalls ihre Unschuld damit beweisen zu können oder wollen verkehrswidriges Verhalten zur Anzeige bringen. Jedoch ist die Nutzung nicht ganz unproblematisch. Zu beachten ist im jeden Fall die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. So darf man Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen nicht ungefragt ins Internet stellen oder anderweitig veröffentlichen. Außerdem dürfen Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Anlassbezogen bedeutet, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall kommt. Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 20 Millionen verhängen.

(lp)