Missbrauch, Staufen, Angeklagter, Landgericht, Freiburg, © Patrick Seeger - dpa

Zehn Jahre Haft für ersten Angeklagten im Staufener Missbrauchsfall

Der Angeklagte ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem hat das Landgericht Freiburg Sicherungsverwahrung angeordnet

Im ersten Prozess um den jahrelangen organisierten Missbrauch eines Kindes aus Staufen hat das Landgericht Freiburg am Donnerstagnachmittag (19.04.18) das Urteil verkündet. Am Vormittag hatten Staatsanwältin, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Dies fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verurteilt wurde heute ein 41 Jahre alter Deutscher zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und der Zahlung einer Geldstrafe von 12 500 Euro. Sicherungsverwahrung tritt nach Ende der Haftstrafe in Kraft und soll die Allgemeinheit vor als gefährlich eingestuften Tätern schützen.

Der Gelegenheitsarbeiter aus dem badischen Ortenaukreis hat gestanden, in zwei Fällen den heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen vergewaltigt zu haben. Über das Darknet hatte der 41-Jährige die Mutter des Kindes und ihren Lebensgefährten kontaktiert, die den Schüler demnach im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen hatten.

Der 41-Jährige war schon einmal wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt worden

Der nun Verurteilte hatte gestanden, sich im Sommer vergangenen Jahres an dem Jungen vergangen zu haben. Die Taten waren gefilmt worden. Der Mann ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Vor rund acht Jahren hatte ihn das Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 einen zehn Jahre alten Jungen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hatte.

Weitere Prozesse folgen. Insgesamt waren nach den Erkenntnissen der Ermittler acht Menschen an dem Staufener Kinderporno-Ring beteiligt, inklusive der Familie des Jungen. Der Junge war nach Angaben der Polizei von mehreren Tätern wiederholt und an verschiedenen Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden.

Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Das Hauptverfahren gegen die Mutter (47) und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten (39) beginnt am 11. Juni vor dem Freiburger Landgericht. Der Neunjährige ist, seitdem die Tatverdächtigen festgenommen wurden, in staatlicher Obhut.

(la)