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Weiteres Sofortprogramm des Landes soll Gastgewerbe unterstützen

Die Hilfen gelten allerdings auch für andere stark betroffene Wirtschaftszweige

Da in Baden-Württemberg, wie in der gesamten Bundesrepublik, zahlreiche Betriebe im Gastgewerbe weiterhin große wirtschaftliche Nöte plagen, hat das Wirtschaftsministerium um Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut ein weiteres Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht, das der gebeutelten Branche das Überleben sichern soll. Auch andere Wirtschaftszweige, die aufgrund stark eingeschränkter Öffnungsregelungen die laufenden Kosten nicht decken können, sollen unterstützt werden.

Branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind."

Die Landesregierung strebe an, das zunächst bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm auch nach der Ablauffrist weiterführen zu wollen, so Hoffmeister-Kraut, "und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei werden wir eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, vorsehen.“

Einmalige Liquiditätshilfen und Zuschüsse für jeden Beschäftigten

Die Nachfrage nach staatlicher Hilfe sei riesig. Über 240.000 Anträge seien eingegangen. Mehr als 1,6 Milliarden Euro seien bereits ausgezahlt worden. „Wir alle wissen, dass unser Gastgewerbe massiv unter der Krise leidet und es hier besonderer Unterstützung bedarf, um eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern", so die Ministerin. "Deshalb werden wir für Gastronomie und Hotellerie schnellstmöglich ein gezieltes Sofortprogramm umsetzen." Geplant seien einmalige Liquiditätshilfen über 3.000 Euro, die um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten erhöht werden. Die Finanzhilfen sollen bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern beantragt und von der L-Bank (Staatsbank des Landes Baden-Württemberg) ausgezahlt werden.

(br)