Heroin, Zoll, Drogen, Fund, Weil am Rhein, © baden.fm

Größter Drogenfund der letzten Jahre am Grenzübergang Weil am Rhein

Beamten des Zolls gelang am Grenzübergang in Weil am Rhein einer der größten Drogenfunde der letzten Jahrzehnte. 24,6 Kilogramm Heroin konnten die Grenzwächter sicherstellen. Die Drogen waren dabei auf zwei Sattelschlepper verteilt und bei den Achsen versteckt. Der Zielort der verbotenen Rauschmittel ist bisher unbekannt.

Ungestrecktes Heroin mit Millionenwert

Das nahezu reine, also ungestreckte, Heroin wurde am Dienstag, 20. September gegen Viertel nach Acht entdeckt. Die zwei Transporter mit türkischen Kennzeichen waren auf dem Weg von Deutschland in die Schweiz. Die Einfuhr der Drogen nach Deutschland soll zuvor über die sogennante Balkanroute erfolgt sein. Der Schwarzmarktwert des ungestreckten Heroins liegt bei 750.000  bis einer Million Euro. Wird das Heroin gestreckt, so könnte der Marktwert auf bis zu drei Millionen Euro steigen, so Oberregierungsrat Frank Denner.

So sind die Zollfahnder den Drogenschmugglern am Grenzübergang Weil am Rhein auf die Schliche gekommen

Das Lenkrad gab den Hinweis

Die beiden unbeladenen Transporter fielen den Fahndern auf, da das Lenkrad mit Opiaten kontaminiert war. Der Einsatz eines deutschen Rauschgiftspürhundes gab letztlich Gewissheit: in die Aufhängung der Achse war ein Loch gefräst. Das Drogenversteck wurde mit Metallplatten abgedeckt. Die Päckchen selbst waren mit Schnüren verbunden, um sie leichter aus den Achsen ziehen zu können. Einige der Päckchen waren bereits zerstört, über sechs Kilogramm Heroin in die Achsen ausgelaufen. Allein dieser Abfall hat einen sechsstelligen Marktwert und deutet für sich gesehen schon auf einen Groß-Schmuggler hin. Auch die Art des Verstecks deutet auf ein professionelles Vorgehen hin, da solche Verstecke nur schwer zu entdecken sind.

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Zwei Festnahmen

Zwei türkische Staatsbürger wurden vorläufig festgenommen. Der Vorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Einer der Beschuldigten hatte eine fünfstellige Bargeldsumme bei sich. Die Mindeststrafe liegt bei zwei Jahren Haft, wird aber voraussichtlich höher Ausfallen. Die Ermittler gehen von einer organisierten Bande aus, die Ermittlungen hierzu laufen aber noch.