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Wegen Messerangriff verurteilt

Vier Jahre Haft für 36-Jährigen, der in Kirchhofen zwei Feuerwehrleute niedergestochen hat

Vier Jahre muss ein Mann aus Somalia ins Gefängnis, der im Mai zwei Feuerwehrleute mit einem großen Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte. Der Vorsitzende Richter schöpfte den Strafrahmen in vollem Umfang aus.

Mit 26,5 Zentimeter langer Messerklinge

Ein 36-Jähriger, der im Mai in Ehrenkirchen-Kirchhofen zwei Feuerwehrleute niedergestochen hatte, wurde am Freiburger Amtsgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Somalia war auf dem Schlossgrabenhock hatte zum Tatzeitpunkt 2,5 Promille Alkohol im Blut. Den Umstand, dass er nach fünf Uhr auf dem Fest nichts mehr zu trinken bekommen hatte, interpretierte der Angeklagte als rassistisch und war in Folge dessen zunächst mit den 31 und 58 Jahre alten Feuerwehrleuten in eine körperliche Auseinandersetzung geraten, so das Gericht. Später war der Mann nach hause gegangen und hatte sich mit einem Messer mit einer 26,5 Zentimeter langen Klinge bewaffnet und hatte die Wand des Feuerwehrzelts auf dem Hock aufgeschlitzt und war auf die beiden geschädigten losgegangen. Beide wurden schwer, der 31-Jährige lebensgefährlich verletzt. Er musste notoperiert werden. Beide Opfer erden noch immer seelsorgerisch betreut. Die Ehefrau des Angeklagten, die ihren Mann bei dessen Rückkehr zum Schlossgrabenhock begleitet hatte, setzte den Notruf an die Polizei ab.

Urteil reizt den Strafrahmen maximal aus

Der Angreifer, der erklärte, dass seine Tat ihm leid täte, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Vorsitzende Richter Andreas Leipold überschritt mit seinem Urteil  sogar die Strafforderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Er reizte damit den vollen Urteilsrahmen für gefährliche Körperverletzungen aus.

(br)