Grenzübergang, Grenze, Schweiz, Weil am Rhein, A5, Kontrolle, © Patrick Seeger - dpa

Warum ein Kurztrip in die Schweiz trotz der Lockerungen ab Montag eher schwierig ist

Viele Menschen in Südbaden dürften mittlerweile eine große Sehnsucht danach haben, mal wieder unbeschwert draußen im Café mit Freunden zu sitzen oder in die Biergärten zu ziehen

Wenn das ab Montag (19.04.2021) in Basel und der gesamten benachbarten Schweiz möglich wird, ist die Verlockung natürlich groß, gleich am Wochenende einen kurzen Tagestrip über die Grenze einzuplanen.

Doch ist das angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen auf beiden Seiten des Rheins überhaupt ohne Weiteres möglich? baden.fm fasst die wichtigsten Infos zu den Einreiseregeln in die Schweiz und zurück für Sie zusammen und erklärt, wieso wir mit solchen Kurzreisen vielleicht lieber noch ein paar Wochen warten sollten.

Darf ich als Tagestourist momentan einfach so in die Schweiz?

Aus rechtlicher Sicht gilt: Wer ganz normal von Südbaden mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schweiz einreist, der muss dafür streng genommen nicht viel beachten und auch keine Quarantäne einhalten. Weil die Schweiz in Deutschland bisher nur Sachsen und Thüringen als Risikogebiete einstuft, darf aus unserer Region prinzipiell erst einmal jeder wie gewohnt das Nachbarland betreten. Mit der Bahn oder dem Bus kann ein ausgefülltes Einreiseformular fällig werden, ansonsten war es das aber auch.

Ob es wirklich eine gute Idee ist, ausgerechnet während der dritten Pandemiewelle einen Tagesbesuch in Basel, Zürich und Co. zu planen, muss jeder für sich entscheiden. Angesichts voller Intensivstationen in den Krankenhäusern und einer fraglien Infektionslage in Deutschland und der Schweiz können weder Behörden, noch Tourismusverbände eine uneingeschränkte Empfehlung für so einen Kurztrip abgeben.

Weil die Corona-Inzidenzzahlen bis zuletzt noch einmal deutlich höher lagen als in Deutschland, rät das Auswärtige Amt weiterhin von allen touristischen Reisen in die Schweiz bis auf Weiteres ab.

Was ist für die Rückreise zu beachten?

Wer theoretisch einen schönen Tag am Basler Rheinufer verbracht hat und sich dann wieder auf den Heimweg machen will, der könnte schnell sein blaues Wunder erleben: Denn nicht bei der Einreise in die Schweiz, sondern beim Rückweg nach Hause drohen für Tagestouristen Fallstricke.

In Deutschland gilt die gesamte Schweiz nach wie vor als offizielles Corona-Risikogebiet. Deshalb müssen Einreisende grundsätzlich sofort heim in ihre eigenen vier Wände und sich dort für zehn Tage in vorsorgliche Quarantäne begeben. Diese Absonderungspflicht lässt sich zwar mit einem negativen Coronatest verkürzen - allerdings frühestens nach fünf Tagen.

Ausnahmen von der Regel gibt es zwar, aber die gelten nur für bestimmte Besuchergruppen wie Grenzpendler, Durchreisende oder Tagesbesucher mit einem triftigen Grund wie der Pflege eines Verwandten in der Schweiz oder Eigentümer von Zweitwohnsitzen im Nachbarland.

(fw)