Wahlurne, Abstimmung, Wahl, © Thomas Kienzle - dpa (Symbolbild)

Wahl zum Migrantenbeirat findet trotz Ausgangsbeschränkungen statt

Trotz Ausgangsbeschränkungen: Die Wahllokale zur Migrantenbeiratswahl am Sonntag sind geöffnet

Während vieles in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie ruht und ab Samstag (12.12.2020) Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung gelten, bleibt es erlaubt, am Wochenende ein Wahllokal anlässlich der Migrantenbeiratswahl am Sonntag (13.12.2020) zu besuchen. Auch Wahlunterlagen für verhinderte Angehörige dürfen am Wahlwochenende im Wahlamt abgeholt werden. Die Abstimmung gilt als "triftiger Grund", die eigene Wohnung zu verlassen.

Eigentlich hätte die Abstimmung schon im Mai stattfinden sollen. Sie musste jedoch verschoben werden, da die Bewerbungsphase auf die Zeit des ersten Corona-Lockdowns gefallen war. Wahlberechtigt seien in diesem Jahr rund 33.000 Menschen, meldet die Stadt Freiburg.

Briefwahl bis Freitag möglich

Wer am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause wählen möchte, hat noch bis zu heutigen Freitag (11.12.2020), 18 Uhr, die Gelegenheit, Briefwahl zu beantragen.

Die Adresse des jeweiligen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Das richtige Wahllokal können Bürgerinnen und Bürger auch unter www.freiburg.de/wahllokalfinder nachschlagen. Alle Wahllokale sind barrierefrei. Wer wählen will, muss seine Wahlbenachrichtigung und bestenfalls einen eigenen Stift mitbringen, um die hygienischen Rahmenbedingungen bestmöglich einzuhalten. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat muss seinen Ausweis vorzeigen.

Das vorläufige Wahlergebnis verkündet Freiburgs Erster Bürgermeister Ulrich von Kichbach (SPD) am Dienstag, 15.12.2020, mittags.

Corona-Regeln im Wahllokal

Im Wahlgebäude müssen alle Besucher über sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Von den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie von anderen Wählern muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Im Wahllokal dürfen sich nur doppelt so viele Wählerinnen und Wähler aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.

Wer am Wochenende krank oder in Quarantäne ist, kann noch bis zum Wahltag um 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt. Wer Coronasymptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen) verspürt, darf weder das Wahllokal noch das Wahlamt betreten.

Alle Infos und Kandidaten finden Sie HIER.

(br)