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Verhandlung über psychiatrische Unterbringung für Friesenheimer wegen versuchten Mordes

Der 55-Jährige hatte bei einer Auseinandersetzung zwei Männer mit einem Werkzeug attackiert und schwer verletzt

Das Landgericht Offenburg verhandelt auf Unterbringung des Beschuldigten S. in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Der 55-Jährige hatte im Sommer 2018 (24.08.18) zwei Männer in einem Bistro in Freisenheim mit einem Werkzeug angegriffen und dabei schwer verletzt.

Der Beschuldigte soll unvermittelt und ohne Vorwarnung zwei andere Gäste mit einem Dreikantschaber (ein spitz zulaufendes Werkzeug) angegriffen haben, um diese heimtückisch zu töten. Einem Mann habe er das Werkzeug in die Brust gerammt, wodurch dieser eine schmerzhafte Rippen- und Zwerchfellverletzung erlitten habe.

Das zweite Opfer konnte wohl einen in Richtung seines Oberkörpers geführten Stich mit dem Arm abwehren und hat dabei eine tiefe Stichverletzung davongetragen. Nach dem Angriff sei der 55-Jährige von den Inhabern der Gaststätte aus dem Lokal gedrängt worden.

Der Beschuldigte hatte sich am Morgen nach der Tat bei der Polizei gestellt

Am folgenden Morgen hat sich der mutmaßliche Täter der Polizei in Offenburg gestellt. Der Beschuldigte war dann von August bis November 2018 in Untersuchungshaft. Seitdem ist er vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er bestreitet eine Tötungsabsicht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass S. an einer schweren psychiatrischen Erkrankung leidet, weswegen er bei Begehung der Tat nicht schuldfähig gewesen sei. Ohne Behandlung sei zu erwarten, dass er künftig vergleichbare Taten begehen werde, weswegen S. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Die Strafkammer hat zur Verhandlung eine psychiatrische Sachverständige hinzugezogen.

(la)