Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt. Ein pauschales Verbot sei nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter. Wenn eine muslimische Lehrerin im Unterricht Kopftuch tragen möchte, darf sie das auch. Das darf nicht pauschal vorab verboten werden. Länder, die wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entsprechende Verbotsgesetzt haben, müssen diese wahrscheinlich ändern müssen. Das Urteil der Karlsruher Richter bekräftigt die Religionsfreiheit. Zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, da ihnen das Tragen des Kopftuches im Unterricht untersagt worden war, ihren christlichen Kollegen entsprechende Symbole allerdings erlaubt wurden. Diese Ungleichbehandlung sei den Richtern zufolge gegen das Grundgesetz. Eine generelle Kopftucherlaubnis gibt es durch das Urteil aber auch nicht. Verbote sind im Einzelfall weiter möglich, aber die Hürden liegen höher. Es muss dafür eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegen, also beispielsweise wenn viele Eltern gegen eine muslimische Lehrerin Proteste organisieren. Durch eine Computerpanne wurde der Kern des Beschlusses am Morgen schon vor der eigentlichen Veröffentlichung bekannt. Mit seinem Urteil korrigiert das Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung von 2003. Damals hatten die Richter beschlossen, dass ein Kopftuchverbot rechtens sei, wenn das Bundesland zuvor ein entsprechendes Gesetz erlassen habe.
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