© Andrey Popov - Fotolia.com

Verbraucherschützer im Südwesten warnen vor falschen Abmahnungen aus Berlin

In ganz Baden-Württemberg haben sich die Fälle in den letzten Wochen gehäuft

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Abzockmasche mit einem Schreiben, das auch viele Menschen in Südbaden in nächster Zeit in ihrem Briefkasten haben könnten. Per Post verschicken Betrüger dabei gefälschte Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung.

Dabei fordern sie von den Betroffenen einen Betrag von 891,31 Euro und drohen andernfalls damit, massive rechtliche Schritte einzuleiten. Die Abmahnung soll dabei im Auftrag des Filmkonzerns 20th Century Fox Ltd. erfolgen.

Gefälschte Anwaltsschreiben machen erstmals auch per Post im großen Stil die Runde

Allerdings: Die Verbraucherschützer haben herausgefunden, dass es den Absender (die Rechtsanwaltskanzlei "Gromball" aus Berlin) gar nicht gibt. Außerdem sind alle bisher aufgetauchten Schreiben von dort nicht nur im Wortlaut, sondern sogar auch im angegebenen Aktenzeichen und der Rechnungsnummer identisch.

In dem Brief lässt sich außerdem überhaupt nicht nachvollziehen, welche Urheberrechtsverletzung der Empfänger überhaupt begangen haben soll. Dort steht weder ein konkreter Film, noch ein Zeitraum, in der Nutzer ihn illegal heruntergeladen haben soll. Und auch die konkrete IP-Adresse des Internetanschlusses fehlt. Seriöse Abmahnungen geben solche Informationen immer mit an.

Im Zweifelsfall an die Verbraucherzentralen wenden

Bisher waren gefälschten Abmahnungen dieser Art hauptsächlich per E-Mail unterwegs. Dass sich Betrüger nun die Mühe machen und diese per Post an zufällig ausgewählte Haushalte verschicken, deutet auf eine neue Qualität der Abzockmasche hin. Dafür spricht auch die aufwändige Internetseite der falschen Anwaltskanzlei.

Juristin Dunja Richter-Britsch rät Betroffenen dazu, erst einmal Ruhe zu bewahren und sich nicht durch das Schreiben einschüchtern zu lassen - und vor allem nicht einfach das Geld zu bezahlen. Im Zweifelsfall kann sich jeder bei verdächtigen Geldforderungen zuerst einmal an die Verbraucherzentralen wenden.

(fw)