Offenburg, Polizei, Eifersuchtsdrama, © Patrick Seeger - dpa

Urteile im Verfahren um den „Kreiselmord“ in Ortenberg sind nur zum Teil rechtskräftig

Lebenslange Haftstrafe gegen den Hauptangeklagten wurde bestätigt

Nach dem sogenannten „Kreiselmord“ im Mai 2018 in Ortenberg ist das Urteil gegen den Hauptangeklagten aus Offenburg rechtskräftig. Gegen seine Ehefrau muss das Offenburger Landgericht aber noch einmal verhandeln.

Opfer war Internet-Liebhaber der Ehefrau

Die Frau hatte mit dem späteren Opfer eine erotische Affäre über Twitter. Nachdem ihr Mann davon erfuhr, lockte er den Nebenbuhler mit Hilfe seiner Frau am 11. Mai 2018 gegen 23 Uhr in die Nähe des Ortenberger Kreisverkehrs. Dort hielt er sich erst versteckt, während seine Frau auf ihren Internet-Liebhaber wartete. Dann gab er sich zu erkennen und schoss mehrfach auf sein Opfer. Dieses versuchte noch zu fliehen, brach aber auf der Kreuzung beim Erdbeerstand zusammen. Der Angeklagte schoss ein letztes Mal auf das am Boden liegende Opfer und verließ dann zusammen mit seiner Frau den Tatort.

Landgericht Offenburg muss noch über genaues Strafmaß entscheiden

Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn im Juli 2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Seine Frau wurde wegen Beihilfe zum Mord zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Höhe dieser Strafe hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt aber nach einer Revision aufgehoben. Konkret bedeutet das: der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord ist rechtskräftig. Über das genaue Strafmaß muss jetzt aber eine andere Kammer des Offenburger Landgerichts entscheiden.

(rg)