Hans-Bunte-Areal, Diskothek, Industriegebiet Nord, Freiburg, © baden.fm

Urteil von Hans-Bunte-Prozess ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der fünf Angeklagten zurückgewiesen

Das Urteil im Prozess um eine Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Freiburger Disco auf dem Hans-Bunte-Areal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf Angeklagten verworfen.

Es war eine Tat, die in ganz Südbaden für Entsetzen gesorgt hatte: Im Oktober 2018 haben mehrere Männer vor einer Freiburger Discothek eine 18-Jährige vergewaltigt. Der Prozess mit elf Angeklagten war über ein Jahr gegangen und endete am 23. Juli 2020 mit Haft- und Bewährungsstrafen. Sechs Angeklagte waren in Revision gegangen, in fünf Fällen hat der Bundesgerichtshof diese am 16. Juni 2021 abgelehnt. Damit ist das Urteil vom Juli 2020 insgesamt rechtskräftig.

Lediglich bei einem Angeklagten, der von der Kammer wegen Vergewaltigung und unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden war, sind die 60 Tagessätze von jeweils zehn Euro auf einen Euro reduziert worden.

Die übrigen sechs Angeklagten haben entweder keine Revision eingelegt oder die Revisionen zurückgenommen.

(dk)

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