Urteil im Offenburger Korruptionsprozess – Bewährungsstrafen

Unter anderem ehemaliger Ordnungsamtsleiter wegen Bestechlichkeit bestraft

Weil er als damaliger Kehler Ordnungsamtsleiter ein hohes Schmiergeld annehmen wollte, ist ein 41-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Weil er als damaliger Kehler Ordnungsamtsleiter ein hohes Schmiergeld annehmen wollte, ist ein 41-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er habe sich als Amtsträger nicht an Recht und Gesetz gehalten und werde wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verurteilt. Das entschied das Landgericht Offenburg am Mittwoch und schloss damit einen dreiwöchigen Korruptionsprozess ab.

Die Anklage hatten dem früheren leitenden Angestellten der Stadt Kehl vorgeworfen, von örtlichen Spielhallenbetreibern Reiseeinladungen und Geld im vierstelligen Bereich angenommen zu haben, außerdem war eine Zahlung von 50.000 Euro geplant. Das Bargeld sollte der Angeklagte ursprünglich für einen Hauskauf erhalten - die Übergabe im November 2021 scheiterte jedoch in letzter Minute.

Ein 74 Jahre alter Unternehmer erhielt wegen Vorteilsgewährung und Bestechung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte aus der Kehler Hotel- und Spielcasinobranche muss zudem 300 000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. "50.000 (Euro) gibt man keinem Amtsleiter", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Eckelt zu dem Angeklagten. Ein weiterer Angeklagter wurde gegen eine Geldzahlung freigesprochen.

(dpa/br)