Staufen, Pfadfinder, Missbrauch, Prozess, Landgericht, Freiburg, © Patrick Seeger - dpa

Urteil im Missbrauchsprozess gegen Pfadfinder-Gruppenleiter rechtskräftig

Er war zu acht Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt worden

Das Urteil im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Leiter einer Pfadfindergruppe in Staufen ist rechtskräftig. Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt, teilte am Montag (02.03.2020) das Freiburger Landgericht mit. Am 19. Februar 2020 hatte das Gericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu acht Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Opfer waren vier Jungen zwischen 7 und 14 Jahren

An zwei der vier Opfer soll der Verurteilte außerdem insgesamt 18.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der ehemalige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen bei Freiburg hatte sich nach Überzeugung des Gerichts von Januar 2010 bis August 2018 an vier Jungen vergangen. Diese waren zum Zeitpunkt der Taten 7 bis 14 Jahre alt.

Von 1999 bis 2011 war der Kirchenmitarbeiter mit drei Jahren Unterbrechung Gruppenleiter der evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen. Dort hatte er zwei der Opfer kennengelernt. Zu den beiden anderen Jungen bekam er Kontakt über Freizeitaktivitäten und auf einem Campingplatz. Die Polizei nahm ihn Ende Februar 2019 fest.  

dpa/rg

Mehr zu diesem Thema: