Urteil: Hartz-IV-Familien steht Jugendbett zu

FREIBURG Dreijähriges Kind muss nicht mehr im Gitterbett schlafen


 

Hartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat heute das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte. Das Freiburger Jobcenter hatte argumentiert, ein Jugendbett sei eine sogenannte Ersatzbeschaffung, da es ja schon ein Bett gebe.