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Urteil gegen mutmaßliche Drogendealer aus Kehl

Haftstrafen für alle vier Beschuldigten - zwei zur Bewährung ausgesetzt

Vier Angeklagte zwischen 21 und 36 Jahren aus dem Raum Kehl wurden am Mittwoch (01.06.2022) vom Landgericht Offenburg wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Haftstrafen verurteilt: Die beiden Hauptangeklagten zu fünf Jahren beziehungsweise fünf Jahren und vier Monaten sowie die beiden anderen Beschuldigten jeweils zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Zudem ordnete die Kammer an, die beiden Hauptangeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Seit September 2021 verhandelte die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg gegen die vier Angeklagten. In der Urteilsbegründung am Mittwoch zeigte sich die Kammer davon überzeugt, dass sich die Angeklagten zu einer Bande zusammengeschlossen hatten, um mit großen Mengen Marihuana zu handeln. Einer der Hauptangeklagten soll mit den illegalen Geschäften mindestens 22.000 Euro eingenommen haben.  Die Verhandlung fand vor der Jugendkammer statt, da einer der Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilt Anne Doll, Vorsitzende Richterin am Landgericht Offenburg, mit.

(br)