Intensivpflege, Krankenhaus, Klinik, Coronavirus, Covid-19, © Kay Nietfeld - dpa (Symbolbild)

Unikliniken im Land fordern Änderungen bei geplanten Corona-Regeln

Sie halten die neuen Vorschriften für Corona-Tests und Impfungen für zu bürokratisch und fordern mehr Hilfen

Als viel zu bürokratisch und teilweise auch sinnlos kritisieren die Vertreter von Baden-Württemberg Unikliniken die geplanten Maßnahmen für den Herbst zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus. Stellvertretend für die anderen Krankenhausleiter im Südwesten hat sich Freiburgs Uniklinik-Ärztechef Prof. Dr. Frederik Wenz am Freitag (16.09.2022) mit einem dringenden Appell an die Bundespolitik gewandt.

Problematisch ist in seinen Augen, dass ab dem 1. Oktober 2022 alle Mitarbeiter und Besucher der Kliniken trotz FFP2-Maske nur noch mit einem aktuellen Testergebnis oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis das Gebäude betreten dürfen.

Für viele Beschäftigte hieße das, dass sie sich drei Mal pro Woche unter Aufsicht testen lassen müssten. Das mache allein schon aus medizinischer Sicht keinen Sinn, zudem sei das für das ohnehin schon belastete Klinikpersonal teils demotivierend, weil sie sich bisher einfach selbst testen durften.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht könnte erneut zum Streitthema werden

Gleichzeitig fordert der Kompetenzverbund Universitätsmedizin Baden-Württemberg dringend Rahmenbedingungen, die die Versorgung der Patienten während der Pandemie unterstützen und nicht erschweren. Dafür hält Wenz Nachbesserungen am Infektionsschutzgesetz und die Fortführung der ausgelaufenen finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser für unablässlich. Dabei verweist auf die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Klinikbetrieb in den letzten Jahren.

Und auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist den Universitätskliniken teils weiter ein Dorn im Auge. Sie kritisieren, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden soll. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur noch derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten Impfung auch einen Booster gegen das Corona-Virus in Anspruch genommen hat - und das, obwohl die eigentliche Impfpflicht nach Willen der Bundesregierung ansonsten zum Ende des Jahres ablaufen soll.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es in Baden-Württemberg schon seit einem halben Jahr. Kliniken und Pflegeeinrichtungen hatten im Vorfeld Personalengpässe befürchtet, falls ungeimpfte Mitarbeiter nicht mehr mit den Patienten in Kontakt treten dürfen. Tatsächlich wurde die Regelung nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums aber vergleichsweise unproblematisch umgesetzt.

(fw)