Unfallflucht soll künftig nur noch Ordnungswidrigkeit sein

Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums deutet auf Neuerung hin

Die Bestrafung von Unfallflucht könnte sich in Zukunft ändern, wenn es nach einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums geht. Demnach soll Unfallflucht bei reinen Sachschäden nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das von Marco Buschmann (FDP) geführte Ministerium argumentiert, dass eine solche Herabstufung einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegenwirken würde.

Das Eckpunktepapier betont, dass es gute Gründe gebe, bei Sachschäden auf eine strafrechtliche Verfolgung der unterlassenen Anzeige zu verzichten. Dies hänge mit dem Grundsatz der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung" zusammen. Das bedeutet, dass alkoholisierte Verursacher ohne Personenschaden nicht mehr gesetzlich verpflichtet wären, am Unfallort zu bleiben und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu riskieren.

Alternativ schlägt das Bundesjustizministerium eine Meldepflicht und eine Meldestelle vor, zum Beispiel durch ein standardisiertes Online-Formular oder eine am Fahrzeug anzubringende Schadensmeldung.

Im Gegensatz zu anderen Gesetzesinitiativen und Reformvorhaben hat das Bundesjustizministerium seine Pläne zur Entkriminalisierung der Unfallflucht ohne Personenschaden bislang nicht öffentlich gemacht, sondern lediglich an Fachverbände versandt. Diese haben nun bis zum 23. Mai Zeit, zu den Plänen schriftlich Stellung zu nehmen.

(br/pa)