Tödliches Garagentor in Freiburg – Geldstrafe für Handwerker

Ein grauenhaftes Unglück in Freiburg hat jetzt rechtliche Konsequenzen

Das Amtsgericht Freiburg hat einen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von fast 4.000 Euro verurteilt. Der 60-Jährige soll vor knapp drei Jahren in Freiburg ein elektrisches Garagentor nicht richtig repariert haben. Wenige Wochen später wurde der 71-jährige Garagenbesitzer von dem Tor so unglücklich eingeklemmt, dass er an den Folgen starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.