Gleise, Zug, Rheintalbahn, © Pixabay (Symbolbild)

Südbadener fordern verbindliche Aussagen zum Lärmschutz entlang der Rheintalbahn

Regionalverband Südlicher Oberrhein und Bürgerinitiativen fordern, dass es bei den Beschlüssen des Projektbeirats bleibt

Beim Aus- und Neubau der Rheintalbahn gibt es einige Baustellen, nicht nur auf der Strecke, sondern vor allem in der Planung. Es stellt sich zunächst die Frage, welche Verkehrsprognosen für die Planung zum Lärmschutz verwendet werden. Das Bundesverkehrsministerium hat der Deutschen Bahn vorgegeben, dass die Zugzahlen für 2030 zugrunde gelegt werden müssen.

Tatsächlich hatten die Bahnplaner für den Abschnitt Freiburg bereits mit den Zahlen von 2030 gearbeitet. Dies hat in der Region zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. Insbesondere die Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm sind aufgebracht. Denn 2030 sollen, so die Prognose, weniger Züge fahren als 2025.

Weniger Züge, weniger Lärmschutz

Aus der Anzahl der Züge leiten sich dann auch die benötigten Lärmschutzmaßnahmen ab. Überraschenderweise sollen im Vergleich zum Jahr 2025, das bisher als Grundlage galt, 2030 aber mehr Güter auf weniger Zügen transportiert werden. Deshalb will die Bahn auf zusätzlichen Lärmschutz verzichten, der gesetzlich vorgeschriebene Schutz wird allerdings garantiert. Der Projektbeirat hatte sich aber darauf geeinigt, dass man den übergesetzlichen Lärmschutz will.

Die Situation ist unübersichtlich, so der ehemalige Bürgermeister Otto Neideck, der im Projektbeirat ist. Es sei jetzt wichtig, dass es eine klare Aussage des Verkehrsministeriums gibt. Dass es bei den Projektsbeiratsbeschlüssen bleibt, dass es bei den Zugzahlen für 2025 bleibt. Alles andere sei den Bürgern gegenüber überhaupt nicht erklärbar.

Die Akzeptanz für das gesamte Projekt sei gefährdet

Neideck befürchtet, dass die Akzeptanz für das Gesamtprojekt gefährdet sein wird, wenn jetzt an den Zugzahlen gedreht wird, um andere Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese wären dann abweichend von den Grundlagen, die gemeinsam mit Bund, Land, Bürgerinitiativen, Bundesamt und anderen erarbeitet wurden.

Wenn man diese Grundlagen ändert, so Neideck, sei natürlich ein Aufschrei in der Region zu erwarten. Mit der Folge, dass es weiter "unendlich viele Einsprüche" gegen dieses Feststellungsverfahren geben wird.

(la)