© Landratsamt Waldshut

Waldshut: Landrat kann am 4. Juni gewählt werden

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Im Landkreis Waldshut kann morgen wie geplant ein neuer Landrat gewählt werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat heute dem Antrag des Landkreises stattgegeben und eine Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg als rechtswidrig eingestuft. Das Regierungspräsidium wollte die Wahl verschieben, weil morgen noch der alte Kreistag den neuen Landrat wählt und nicht der neu-besetzte.