Das Amtsgericht Titisee-Neustadt hat einen Restaurantbesitzer zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hatte seine Angestellte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und ihr Schwarzlohn ausgezahlt. Seine Angestellte bekam eine Geldstrafe von 2.700 Euro, weil sie dem Jobcenter falsche Angaben über ihr Einkommen gemacht und ungerechtfertigt Sozialleistungen bezogen hatte.
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