Freiburg: Revision gegen Freispruch im Neonazi-Prozess

Gegen den Freispruch im Prozess gegen einen Neonazi aus der Ortenau haben sowohl die Staatsanwaltschaft Freiburg als auch der Anwalt der Nebenkläger Revision eingelegt. Der 31-jährige war im Oktober 2011 auf einem Parkplatz in Riegel in eine Gruppe linker Aktivisten gefahren. Dabei wurde einer von ihnen schwer verletzt. Das Freiburger Landgericht hatte in seinem Urteil Zweifel, dass er in Tötungsabsicht gehandelt hat. Mit der Revision wollen Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenkläger die Frist wahren, um das schriftliche Urteil eingehend zu prüfen.

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