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Ermittlungen um Nazi-Symbole bei Polizeianwärtern aus Lahr eingestellt

Es ging um verbotene Bilder in einem internen Gruppenchat der angehenden Polizisten

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat ihre Ermittlungen gegen sieben Polizeianwärter aus Lahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt. Den suspendierten Schülern der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg im Ortenaukreis konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden, hieß es von den Ermittlern am Freitagnachmittag (06.03.2020).

Gegen die sieben Männer hatte der Verdacht bestanden, dass sie in einem Gruppenchat auf ihren Handys mehrere Bilder mit Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verbreitet haben. Weil es sich dabei aber um eine interne Chatgruppe gehandelt hat, auf die nur die Beschuldigten Zugriff hatten, wurden die Vorwürfe jetzt fallengelassen.

Begründung der Staatsanwaltschaft: Verwenden solcher Symbole ist nur in der Öffentlichkeit strafbar

Nach aktueller Rechtslage ist das Verwenden solche Nazi-Symbole nur dann eine Straftat, wenn es öffentlich passiert, erklärt die Behörde. Weil das laut Strafgesetzbuch-Paragraf 86a hier nicht der Fall gewesen sein soll, droht den angehenden Polizisten auch keine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nachdem die Vorwürfe im Februar 2020 bekannt wurden, hat die Hochschule die sieben Männer vom Dienst suspendiert und von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen. Unabhängig von den eingestellten Ermittlungen müssen sie laut Staatsanwaltschaft jetzt aber grundsätzlich noch mit dienstrechtlichen Konsequenzen von der Polizeibehörde rechnen.

(fw) / dpa