Glücksspiel, Spielhalle, Spielautomat, Automatenwirtschaft, Spielkasino, Sucht, © Bernd Weißbrod - dpa (Symbolbild)

Suchtexperten begrüßen geplante Schließung von Spielhallen im Südwesten

Ab dem 1. Juli müssen Spielhallen im Südwesten untereinander einen Abstand von mindestens 500 Metern einhalten

Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg geht davon aus, dass die angekündigten neuen Regeln für Spielhallen im Land zu weniger Glücksspielsüchtigen führen werden.

Die Suchtexperten stehen hinter den geplanten Verschärfungen für den Betrieb solcher Spielotheken, bestätigt eine Referentin der Landesstelle am Montag (21.06.2021) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Ab dem 1. Juli müssen Spielhallen untereinander einen Abstand von mindestens 500 Meter einhalten und auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Mit diesem Schritt soll es in Zukunft weniger Glücksspielangebot geben. Das Angebot regele zum Teil auch die Nachfrage, heißt es. Allerdings werde jemand, der bereits süchtig ist, deshalb nicht einfach aufhören.

Wenn viele Spielotheken schließen, sinken auch die Steuereinnahmen für die Kommunen

In Orten wie Kehl, wo Spielhallen Teile des Stadtbilds prägen, müssen durch die neue Vorgabe 23 von 28 vorhandenen Einrichtungen voraussichtlich schließen. Das hatte die Stadtverwaltung angekündigt.

Das hat zur Folge, dass die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer wohl deutlich niedriger ausfallen werden: Anstatt 6,1 Millionen stehen für die öffentliche Hand nur noch 3,05 Millionen Euro in Aussicht. Auch im Vergleich zum Jahr 2018 entspricht das einer Halbierung.

Nicht nur deshalb geht der Dachverband Deutsche Automatenwirtschaft auf der anderen Seite auf die Barrikaden. Aus seiner Sicht geht Baden-Württemberg mit der Abstandsregelgung für Spielhallen einen Sonderweg mit unerwünschten Folgen.

Allein im Südwesten drohen durch die drohenden Schließungen mehr als 8.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Branche wegzufallen - bei den meisten Angestellten handele es sich dabei um Frauen. Viele Betreiber wollen nun mit Anwälten vor Gericht ziehen.

Änderungen kamen nicht überraschend, findet das Ministerium

Das Job-Argument möchte das Wirtschaftsministerium in Stuttgart nicht gelten lassen. Die Spielotheken-Betreiber hätten bereits seit 2012 Zeit gehabt, sich auf das neue Recht und die Abstandsregelungen einzustellen, heißt es dort. Passiert sei dort aus Sicht der Behörden aber wenig.

Fast 3.300 Menschen haben sich in Baden-Württemberg im Jahr 2019 an eine Beratungsstelle gewandt, weil sie unter dem Verdacht standen, unter problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten zu leiden. Die Dunkelziffer dürfte nach Einschätzung der Landesstelle für Suchtfragen aber noch viel höher liegen. Gefährdet seien der Statistik nach vor allem junge Männer, besonders solche mit ausländischen Wurzeln.

dpa / (fw)