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Streit um Freiwillig-Tempo-30-Schilder vor Gericht

Bewohner von Bodenseegemeinden stellten Schilder auf, um Autofahrer zum langsamen Fahren zu bewegen. Darf man das? Kläger wollen nun Klarheit von einem Freiburger Gericht.

Das Verwaltungsgericht in Freiburg verhandelt am Montag (11.30 Uhr) über die Frage, ob Bürger an Straßen Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 aufstellen dürfen. Wie das Gericht am Anfrage bestätigte, liegen dazu drei Klagen vor. Diese werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt - sie will nach eigenen Angaben ein Grundsatzurteil erreichen. Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. 

Die DUH argumentierte, die in Orten der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder seien eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. Es gehe der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation darum, dass Menschen mit erheblicher Verkehrsbelastung vor der eigenen Haustür mit diesen Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufrufen dürften. Ziel sei es nun, das Vorgehen der Behörden gegen die Schilder als rechtswidrig festzustellen. Auf den rechteckigen Tafeln sind auf weißem Grund das Wort «Freiwillig», ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen.

Wie das Landratsamt mitteilte, wurden die strittigen Schilder im Herbst 2021 vor allem in den Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen im Kreis Konstanz aufgestellt. Es sei mit einem «Verwaltungsakt mit Zwangsgeld» gedroht worden, falls die Schilder bleiben sollten. Das Amt verwies dabei auf die Straßenverkehrsordnung. Es habe aber nicht förmlich angeordnet, die Schilder zu entfernen. 

Es gab Beschwerden von Autofahrern, wonach Assistenzsysteme im Wagen auf die Tempozahl «30» reagierten, wie das Landratsamt berichtete.

Ferner gab es auch Beschwerden zu den Themen Selbstjustiz und Amtsanmaßung

,schrieb die Behörde.

(dpa)