Taube, Vogel, © Pixabay (Symbolbild)

Stadt Lörrach verbietet Tauben, Krähen und Enten im Stadtgebiet zu füttern

Ökologisches Gleichgewicht wird durch zusätzliche Fütterung gestört

Das Füttern von Tauben, Krähen und Enten im Lörracher Stadtgebiet ist seit Montag (12.04.2021) verboten. Damit will die Stadt das ökologische Gleichgewicht sicherstellen, was den Naturschutz und die Artenvielfalt sichert. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Stadt Lörrach versorgt Tauben in Taubenhäusern mit artgerechtem Futter. Wenn Passanten Tauben noch zusätzlich füttern, verringere sich der Aktionsradius der Tiere und sie stecken ihre Energie in die Fortpflanzung, was den Taubenbestand in der Stadt erhöhe, so die Stadt. Zudem seien Tauben durch eine falsche Ernährung anfälliger für Krankheiten und ihr Gesundheitszustand verschlechtere sich. Da durch die Vögel Krankheiten auf den Menschen übertragen werden können und deren ätzender Kot Schäden an Gebäuden verursacht, ist die Stadt bemüht, den Taubenbestand zu reduzieren.

Krähen bevorzugen tierische Nahrung wie beispielswiese Engerlinge oder Heuschrecken. Sie leisten somit einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung, so die Stadt in einer Mitteilung. Durch das Füttern der Krähen würde dieser Prozess gestört. Außerdem locke ein zusätzliches Futterangebot eine größere Anzahl der Tiere in die Stadt und die Population wächst.

Enten und allgemein Wasservögel sind auf zusätzliche Nahrungsquellen nicht angewiesen. Durch die Bindung an bestimmte Futterplätze können sie auch ihr natürliches Zugverhalten verlernen. Lebensmittelabfälle wie altes Brot oder Kekse sind kein geeignetes Futter für Enten und die Futterreste sowie Vogelfäkalien verschmutzen und belasten das Wasser. Es führt zu einer Nährstoffanreicherung in den Gewässern was eine vermehrte Algenentwicklung zur Folge hat.

Durch das ausgestreute und oftmals liegenbleibende Futter im Stadtgebiet werden außerdem vermehrt Ratten und sonstiges Ungeziefer angezogen.

Aus diesen Gründen und zum Schutz der Tiere selbst, hat die Stadt Lörrach ein Fütterungsverbot erlassen. Es soll Naturschutz und die Artenvielfalt unterstützen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(dk)