Polizei, Corona, Proteste, Querdenker, Querdenken, Impfgegner, Impfskeptiker, © Klaus-Dietmar Gabbert - dpa-Zentralbild / dpa

Landratsamt Lörrach verbietet sogenannte „Montagsspaziergänge“

Wie in Freiburg und andere Gemeinden gilt die Allgemeinverfügung stadtweit und für alle Wochentage

Das Landratsamt Lörrach erlässt zum Sonntag (16.01.2022) ein Verbot für die sogenannten „Montagsspaziergänge“ in Lörrach und Schopfheim. Damit wird es untersagt unangemeldete Versammlungen abzuhalten und an ihnen teilzunehmen. Die Allgemeinverfügung gilt im gesamten Lörracher und Schopfheimer Stadtgebiet an allen Wochentagen und vorerst bis zum 28. Februar.

Zuletzt hatten sich auch in Lörrach und Schopfheim Corona-Maßnahmenkritiker zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ getroffen. Die Demonstrationen waren nicht angemeldet und die Maskenpflicht und die Abstandsregeln sind nicht eingehalten worden. Wie auch Freiburg hat das Landratsamt Lörrach diese unangemeldeten Demonstrationen jetzt verboten.

„Das Demonstrationsrecht ist ein verbrieftes Grundrecht in unserer Demokratie und ein hohes Gut“, erklärt Lörrachs Oberbürgermeister Jörg Lutz:

Es gelten auch hierfür Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger. Angemeldete und seitens der Stadt Lörrach bestätigte Versammlungen und Demonstrationen können unter Beachtung von Auflagen weiterhin stattfinden. Unsere Maßnahme dient dem Infektionsschutz der Demonstrierenden und auch unbeteiligter Personen.“

Das Verhalten stelle, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.

Aufgrund dessen hat das Landratsamt ein Verbot von unangemeldeten Versammlungen erlassen, dass am Sonntag, 16. Januar 2022 in Kraft tritt.

(dk)