© Stadt Lahr

Stadt Lahr erlaubt bis zu 60 Prozent Belegung bei Veranstaltungen

Abstandsgebot bei Geimpften, Genesenen oder Getesteten fällt

In der Stadt Lahr sind sämtliche Veranstaltungsräume, Sportstätten, Hallen und sonstige Etablissements ab sofort wieder geöffnet. Dabei wird die Zahl der Gäste auf jeweils maximal 60 Prozent der maximalen Kapazität begrenzt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die so genannte 3-G-Regel, sprich: Besucher müssen geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ auf Corona getestet sein.

Getestet, geimpft, genesen - außer im Freien ohne Catering

"Die Stadtverwaltung Lahr hat für ihre Liegenschaften im Rahmen des Hausrechts jedoch einheitliche Regelungen getroffen, die einen hinreichenden Infektionsschutz sicherstellen und den Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit bieten", begründet die Stadtspitze den Vorstoß in einer Pressemitteilung. Die Zahl der Teilnehmenden sei jeweils auf bis zu 60 Prozent der maximalen Belegungszahl begrenzt. Der Mindestabstand von 1,50 Metern müsse hingegen nicht eingehalten werden. Für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie im Freien gilt: Die Teilnehmenden müssen beim Zutritt entweder einen tagesaktuellen alten negativen Covid-19-Schnelltest, eine seit mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossene Corona-Impfung oder eine Genesung vorweisen.

Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen kein Catering angeboten wird, könne die Beschränkung auf geimpfte, genesene und negativ getestete Personen entfallen, wenn nur bis zu 30 Prozent der maximal zugelassenen Kapazität genutzt würden, so die Stadt weiter. Generell gelte bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien Maskenpflicht, wenn mehr als 300 Personen in der Inzidenzstufe 1 beziehungsweise mehr als 200 in der Inzidenzstufe 2 teilnehmen.

(br)