Augustinermuseum, Freiburg, Eingang, © baden.fm (Symbolbild)

Stadt Freiburg führt 2G-Regel für bestimmte Veranstaltungen ein

Für den normalen Besuch von Stadtbibliothek, Museen und Co. soll aber auch weiterhin ein negativer Coronatest ausreichen

Seit Mitte Oktober dürfen Veranstalter in Baden nach der neuen Corona-Verordnung selbst darüber entscheiden, ob sie auf ihren Events nur Geimpfte und Genesene reinlassen oder ob sie weiterhin an der 3G-Regel festhalten. Vor diesem Hintergrund hat jetzt auch die Stadt Freiburg als Betreiberin von Museen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen ein eigenes Konzept auf die Beine gestellt. Dieses hat das Rathaus am Montag (25.10.2021) erstmals öffentlich vorgestellt.

Demnach gilt in der landesweiten Pandemie-Basisstufe, die aktuell noch in Baden-Württemberg vorherrscht nach wie vor 3G: Die Führungen in Städtischen Museen dürfen also geimpfte, genesene und negativ getestete Menschen nutzen, ebenso Bücher in der Stadtbibliothek ausleihen, sich im Planetarium eine Vorführung anschauen oder im Waldhaus eine Gesprächsrunde besuchen.

Grundsätzlich gilt nun: 3G im regulären Betrieb, 2G bei Extra-Events

Für alles, was über den eigentlichen Regelbetrieb dieser städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen hinausgeht, soll dann aber 2G zum Einsatz kommen: Das betrifft zum Beispiel Empfänge, spezielle Lesungen und andere Sonderveranstaltungen. Im Theater Freiburg herrscht dabei eine Mischform aus 2G und 3G vor. Der Vorverkauf für die meisten Veranstaltungen läuft bereits unter 3G-Bedingungen. Allerdings bietet das Theater auch einzelne Vorstellungen im Großen Haus und Kleinen Haus an, die nur für Geimpfte und Genesene vorgesehen sind.

Im Gegenzug für die Verschärfung bei den Einlassregeln dürfen Besucher mit einem entsprechenden Nachweis bei ausreichendem Abstand auf das Tragen einer Maske verzichten. Außerdem dürfen alle Plätze belegt werden, weil die Obergrenzen bei den Besucherzahlen wegfallen.

Ausdrücklich von den Regelungen ausgenommen ist das Tiergehege Mundenhof. Hier müssen Besucher aktuell keinen gesonderten Nachweis vorlegen, um das Gelände zu betreten.

Mit landeweiter Warn- oder Alarmstufe müssten noch einmal neue Regelungen her

Die neuen Regeln sind vorerst nur für die Basisvariante des Stufenplans vom Land ausgelegt. Dieses orientiert sich an der so genannten Hospitalisierungsinzidenz und an der Zahl der belegten Betten auf den Intensivstationen im Land. Sobald einer dieser beiden Faktoren einen vorher festgelegten Grenzwert mehrere Tage lang überschreitet und somit eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, wird die jeweils nächste Warn- oder Alarmstufe ausgerufen.

Diese bringt dann noch einmal neue Regeln mit sich. Bürger ohne ausreichenden Immunschutz gegen das Coronavirus müssen dann deutlich häufiger mit regelmäßigen PCR-Tests auf eigene Kosten rechnen, wenn sie weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen möchten.

Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass Baden-Württemberg schon innerhalb der laufenden Woche auf die Warnstufe zusteuern könnte, weil Mediziner und Pfleger auf Intensivstationen jetzt zum Herbst wieder deutlich mehr Patienten zu betreuen haben und die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiter ansteigt.

(fw)