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Stadt Freiburg erlässt Allgemeinverfügung aufgrund der Vogelgrippe

Geflügelpest kam wohl aus Nordrhein-Westfalen nach Freiburg

In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Wochen mehrere Fälle der Vogelgrippe aufgetreten. Die Freiburger Stadtverwaltung hat deshalb eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung erlassen, die seit dem 8. April 2021 gültig ist. Geflügelhalter werden eindringlich gebeten ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und der Veterinärbehörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel zu melden.

Was müssen Geflügelhalter im Sperrbezirk beachten?

Im Sperrbezirk gilt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter. Das bedeutet, dass die Tiere in einem geschlossenen Stall oder zumindest in einer überdachten Voliere gehalten werden müssen. Der Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist verboten. Zusätzlich müssen Geflügelhalter sich strikt an Hygieneregeln halten. Geflügelausstellungen sind verboten. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, der Veterinärbehörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel zu melden. Wenn gehaltene Vögel verenden, muss das ebenfalls sofort gemeldet werden.

Was passiert in den Seuchenbetrieben?

Die Tiere in den Betrieben, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, mussten unverzüglich tierschutzgerecht getötet und beseitigt werden. Im Stadtkreis Freiburg wurden 107 Hühner und anderes Geflügel gekeult. 43 Tiere waren an der Seuche bereits verendet. Nach der Tötung muss in den Betrieben eine sorgfältige und mehrfache Reinigung und Desinfektion erfolgen.

Wie kommt die Geflügelpest in den Stadtkreis?

Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind zahlreiche Junghühner im Zeitraum 16. März bis 19. März 2021 an Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 180 Geflügelhaltungen im Land.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für den Menschen?

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus nicht gefährlich für den Menschen oder Hunde und Katzen. Totes Geflügel oder tote Wildvögel sollten jedoch nur mit Handschuhen angefasst werden. Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei 70 Grad Celsius abgetötet wird.

Wo müssen sich Geflügelhalter melden?

Alle Geflügelhalter sollten der Veterinärbehörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel zu melden. Um die Geflügelbestände vor einer weiteren Verbreitung des Virus zu schützen, ist es ebenso zwingend notwendig, die Hygieneregeln der Allgemeinverfügung einzuhalten.

Im Stadtkreis Freiburg sind derzeit rund 310 Geflügelhalter bei der Veterinärbehörde registriert. Insgesamt werden 6.500 Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und Tauben gehalten. Bei den meisten dieser Tierhaltungen handelt es sich um Hobbyhaltungen, es gibt jedoch auch einen größeren Legehennenbetrieb mit ca. 2.300 Tieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadtverwaltung.

(dk)