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Stadt Ettenheim fördert Beratungen beim Kampf gegen Wohnraummangel

Wohnugnseigentümer sollen aus bestehendem Grund mehr Wohnraum generieren

Die Stadt Ettenheim spricht derzeit aktiv Eigentümer von leerstehenden Gebäuden und Wohnungen an. So sollen Baulücken und Leerstand bekämpft werden. Zusätzlich hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr ein kommunales Förderprogramm beschlossen, mit dem Wohnraummangel eingeschränkt werden soll. Es gelte, möglichst viele vorhandene Potentiale zu aktivieren und zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum durch effiziente Flächennutzung zu schaffen, heißt es aus dem Rathaus.

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit erhält, eine Wohnung zu finden, die seinem Budget und seinen Bedürfnissen entspricht."

"Bezahlbarer Wohnraum ist das Fundament einer lebendigen und gerechten Gemeinschaft. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit erhält, eine Wohnung zu finden, die seinem Budget und seinen Bedürfnissen entspricht", findet auch Bürgermeister Bruno Metz. Das Förderprogramm bestehe aus zwei Bausteinen: Zum einen aus einem Beratungszuschuss in Höhe von 400 Euro, den alle natürlichen Personen erhalten, wenn sie sich über Möglichkeiten, aus bereits bestehendem Eigentum zusätzlichen Wohnraum zu in Ettenheim und seinen Ortsteilen zu schaffen, beraten lassen. Voraussetzung dabei ist, dass die zusätzliche Wohneinheit durch Teilung und Umbau einer Wohnung oder durch Änderung bisher anders genutzter Räume - etwa ein Ausbau des Dachgeschosses - geschaffen werden kann.

Der Zuschuss wird pro Gebäude nur je einmal gewährt. Nicht gefördert wird die Beratung, wenn eine zusätzliche Wohnung offensichtlich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht auf dem Grundstück realisierbar ist. Ferner ist keine Förderung möglich, wenn für das Gebäude bereits ein Baugenehmigungsverfahren läuft oder das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. Die Beratung hat durch einen Architekten, der Mitglied in der Architektenkammer ist, zu erfolgen und muss durch das vom Land bereitgestellte Beratungsprotokoll nachgewiesen werden. Der Antrag ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung möglich, so die Stadt. Darüber hinaus gebe es einen Wiedervermietungszuschuss von zwei Nettomonatskaltmieten, maximal aber 2.000 Euro.

(br)