SEK, Polizei, Sondereinsatzkommando, © Uli Deck - dpa

Staatsanwaltschaft Offenburg stellt Verfahren gegen SEK-Beamte ein

Bodycam-Aufnahmen zeigen: Polizisten handelten in Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat ihre Ermittlungen wegen Totschlags gegen zwei Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei in Kehl eingestellt. Die Männer hatten im Oktober 2020 einen 53-Jährigen im Rahmen einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung mit mehreren Schüssen getötet. Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes hätten gezeigt, dass die Polizisten in Notwehr gehandelt hatten, da der psychisch auffällige Mann sie mit einem Messer angegriffen hatte, so die Staatsanwaltschaft. Ein Tasereinsatz war zuvor ohne Wirkung geblieben.

Der Getötete war laut Staatsanwaltschaft bis zuletzt wegen einer psychischen Erkrankung behandelt worden. Vor dem Eintreffen der Beamten hatte er in der Öffentlichkeit mit einem Messer hantiert und in Richtung von Passanten gestochen. Also die Polizei eintraf, verschanzte er sich in seiner Wohnung und reagierte auch auf Ansprache nicht. Die vor der Wohnung positionierten SEK-Beamten hatten ein Messer und eine blutende Wunde an der Hand des Verdächtigen festgestellt, weshalb ein Bereitschaftsrichter des Offenburger Amtsgerichts einen Durchsuchungsbeschluss wegen Eigen- und Fremdgefährdung erließ. Auch der Arzt des Mannes hatte zum Zugriff geraten.

Plötzlich griff der Mann an

Als die insgesamt elf SEK-Beamten in die Wohnung eindrangen reagierte der Mann nicht auf deren Ansagen. Der Versuch, ihn mittels eines Tasers und eines Schlagstocks außer Gefecht zu setzen, misslang. Als der Mann das Messer daraufhin in Richtung eines Beamten schwang feuerten zwei Beamte insgesamt vier Schüsse auf den Verdächtigen ab - zwei davon potenziell tödlich. Videoaufnahmen der eingesetzten Polizei-Bodycams belegen dies.

Die Staatsanwaltschaft hat nun entschieden, dass die Beamten klar in Notwehr gehandelt hätten - nicht zuletzt, da es in der beengten Wohnung keine Möglichkeit zum Rückzug gegeben habe. Auch die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes sei gegeben gewesen.

(br)