Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Staatsanwaltschaft Offenburg erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

63-Jähriger wollte vermeintlichen neuen Lebensgefährten seiner Ex mit Hammer erschlagen

Wie die Staatsanwaltschaft Offenburg am Donnerstag (02.12.2021) mitteilt, wurde nach dem Angriff auf einen vermeintlichen Nebenbuhler in Neuried am 24.07.2021 gegen einen 63 Jahre alten Mann Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der Beschuldigte soll über einen Balkon in die Wohnung seines Opfers eingedrungen sein und dieses mit einem Gummihammer schwer verletzt haben. Allerdings habe sich der Angeklagte wohl in der Wohnung geirrt und so den falschen erwischt.

Die Anklage vor dem Offenburger Schwurgericht lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da es beim versuchten Mord geblieben war, kann das Gericht aber auch eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren verhängen. Die Hauptverhandlung beginnt voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.

Der Angeklagte habe geplant gehabt, den neuen Lebensgefährtin seiner Ex-Freundin in dessen Wohnung zu überfallen und mit dem Gummihammer zu erschlagen. Nachdem er über den Balkon in die vermeintliche Wohnung des Opfers eingestiegen war, suchte er dieses im Schlafzimmer auf und schlug mit dem Tatwerkzeug auf dieses ein. Die Frau, die neben dem Geschädigten lag, bemerkte die Tat und schaltete das Licht an - woraufhin auch der Beschuldigte seinen Irrtum bemerkte und flüchtete.

Der Geschädigte erlitt Prellungen und Quetschungen am gesamten Kopf, eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine stark blutende Wunde - außerdem Hämatome am gesamten Oberkörper und den Armen. Er befindet sich auf dem Weg der Besserung. Der Angeschuldigte konnte noch am selben Tag in seiner Wohnung im Raum Heidelberg festgenommen werden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er hat bereits umfassend gestanden.

(br)