Elsass, Frankreich, Colmar, Innenstadt, Altstadt, © Pixabay (Archivbild)

Spontaner Kurztrip ins Elsass weiter möglich – vor Ort gelten aber neue Regeln

Frankreich hat seine Corona-Regeln noch einmal angepasst, Urlauber und Tagesgäste aus Deutschland müssen einiges beachten

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah - sagt das Sprichtwort und viele Menschen in Baden wissen das mit dem benachbarten Elsass sehr gut zu schätzen. Der kurzentschlossene Wochenendausflug über die französische Grenze soll auch im Herbst noch weiterhin möglich sein.

Allerdings sollten sich Frankreich-Besucher ab sofort zumindest ein Stück weit darauf vorbereiten. Grund ist, dass das Nachbarland schrittweise seine Corona-Regeln nachjustiert hat. Das hat diesmal auch massive Auswirkungen für Elsass-Kurzurlauber und teilweise auch Tagesgäste. Was Sie alles vor Ihrem nächsten Aufenthalt dort beachten sollten, fassen wir hier für Sie zusammen.

Corona-Tests innerhalb von Frankreich werden kostenpflichtig

Zunächst einmal fallen in Frankreich die kostenlosen Corona-Tests für ausländische Touristen weg. Für einen Antigen-Schnelltest müssen Sie vor Ort im Schnitt mit etwa 20 bis 25 Euro rechnen. Für einen PCR-Test werden dort auch gerne einmal 45 Euro und mehr fällig.

Die Tests haben in aller Regel eine Gültigkeit von höchstens 72 Stunden. Wer sich länger im Nachbarland aufhält und nicht geimpft ist, wird also nicht so leicht um einen kostenpflichten Test herumkommen.

Um Konzerte, Messen und andere Bereiche des öffentlichen Lebens zu besuchen, war bereits in den letzten Wochen in Frankreich ein Nachweis über die 3G-Regeln notwendig. Jetzt müssen auch Restaurant- oder Cafébesucher nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen das Virus geimpft, von einer Covid-19-Infektion genesen oder negativ getestet sind.

Das gleiche gilt beispielsweise auch für eine Fahrt mit dem TGV oder bei Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Entsprechende Regeländerungen hat auch das Auswärtige Amt in Deutschland bestätigt.

Betroffen davon sind nicht nur Erwachsene, sondern ab Ende September auch Kinder und Jugendliche über 12 Jahren. Momentan liegt die Grenze noch bei 17 Jahren und aufwärts.

Französischer "pass sanitaire" entspricht nicht automatisch dem gelben Impfheft aus Deutschland

Bei all diesen Punkten setzt Frankreich jetzt grundsätzlich den so genannten "pass sanitaire" voraus - ein Gesundheitsnachweis, den es so in Deutschland nicht Eins zu Eins in gleicher Form gibt.

Geimpfte Urlauber können stattdessen ein EU-Zertifikat vorlegen, das unter anderem bei den Impfzentren ausgestellt wird - allerdings nur in manchen Fällen. Der hierzulande weit verbreitete gelbe Impfpass wird vor Ort nicht mehr überall ohne Probleme als Nachweis akzeptiert, obwohl genau das eigentlich noch bis zuletzt auf deutscher Seite versprochen wurde.

Eine anerkannte Alternative wäre nun der digitale Impfnachweis in Form eines QR-Codes in der Corona-Warn-App des Bundes oder der so genannten CoV-Pass-App auf dem Smartphone. Dieser wird europaweit anerkannt und kann auch vor Ort von den französischen Behörden eingescannt und überprüft werden.

Verbraucherschützer aus Kehl empfehlen Geimpften aber trotzdem, auf jeden Fall Nachweise in Papierform dabeizuhaben, um im Zweifelsfall die eigenen Angaben zur 3G-Frage zusätzlich belegen zu können.

Testnachweise am besten schriftlich mitbringen

Wer bisher keine vollständige Impfung erhalten hat und stattdessen auf aktuelle Negativtests angewiesen ist, für den gestaltet sich die Lage genau umgekehrt. Hier hat sich in der Praxis das Testergebnis in Papierform bewährt, da viele technische Lösungen aus Frankreich nicht mit den digitalen Testnachweisen aus Deutschland zurechtkommen.

Was in Deutschland bei der Kontaktnachverfolgung im Alltag die Luca-App ist, findet sich im Elsass vor allem in Form der französischsprachrigen TousAntiCovid-App wieder. Diese ist im Alltag nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber den Ablauf beim Ein- und Auschecken in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sehr erleichtern.

24-Stunden-Regel als Ausnahme für Anwohner im direkten Grenzgebiet

Die Neuregelungen im Nachbarland scheinen Sicht vieler Frankreichbesucher aus Baden zunächst erst einmal unübersichtlich und teilweise auch hinderlich. Für Grenzbewohner gibt es aber eine Ausnahme, die Ihnen den größten Aufwand unter bestimmten  Voraussetzungen ersparen kann:

Wer höchstens 30 Kilometer von seinem genauen Zielort im Elsass entfernt und nicht länger als einen Tag dort bleibt, darf als Tagesbesucher aus dem Grenzgebiet auf alle anderen Nachweise verzichten. Diese Regelung soll auch spontane Einkäufe oder Tagestrips weiterhin möglich machen.

Wichtige Einschränkung: Bei der Entfernung zählt dabei die Strecke von Ortsgrenze des Wohnorts zur Ortsgrenze des individuellen Zielorts. Das alles war jetzt lediglich ein Ausschnitt aus den kompletten Regeln, die für einen Besuch in Frankreich während der Corona-Pandemie gelten.

Reisende sollten sich vor dem Antritt ihrer Fahrt unbedingt vorab über die genauen Bestimmungen informieren. Das gilt insbesondere für die Regionen in Frankreich, die offiziell als Hochrisikogebiete eingestuft wurden. Auskünfte gibt es da unter anderem beim Auswärtigen Amt und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

(fw)