Mundschutz, Atemschutzmaske, Nähen, © Sven Hoppe - dpa (Symbolbild)

Sperrstunde und Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen in Lörrach

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung wegen Covid-19

Eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr, eine erweiterte Maskenpflicht für alle Bürger und ein generelles Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen - auch der Landkreis Lörrach hat eine Corona-Allgemeinverfügung verabschiedet. Ab Samstag (24.10.2020) treten die neuen Regelungen in Kraft, mit denen die unkontrollierte Verbreitung des Coronavirus ausgebremst werden sollen.

Nachdem auch im Landkreis Lörrach der kritische Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wurde, hat das Landratsamt am Donnerstag (23.10.2020) die neue Allgemeinverfügung erlassen. Nach ihr gilt ab Samstag eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol zum Mitnehmen, so genannter Gassenausschank. Darüber hinaus gilt auch bei Sportveranstaltungen ein generelles Alkoholverbot.

Auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen im Landkreis müssen zwingend Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Gleiches gilt für öffentliche Veranstaltungen, sofern der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. November 2020

(br)