Weil am Rhein, Fasnet, Fasnacht, Umzug, Grenzach, Waggis, Narren, Konfetti, © Patrick Seeger - dpa (Archivbild)

Sozialministerium kommt Narren in Baden-Württemberg entgegen

Partys und Umzüge bleiben verboten, andere Veranstaltungen können unter Auflagen stattfinden

Im Disput um Fastnachtsveranstaltungen in Corona-Zeiten ist Baden-Württembergs Sozialministerium auf die verärgerten Narren zugegangen. In einem Schreiben, das der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt, erläutert Amtschef Uwe Lahl die Voraussetzungen, unter denen Fastnachtsveranstaltungen "im Rahmen der bis auf Weiteres geltenden Alarmstufe I" durchgeführt werden können.

Der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle, hatte sich über die Aussage von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) echauffiert, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr wegen der Pandemie nicht stattfinden könnten. Das sei zu pauschal. Nun sagte er versöhnlich: "So können wir weiterplanen."

Lahl schreibt zum Beispiel, dass sowohl im Freien als auch in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht auch am eigenen Sitz- oder Stehplatz gelte. Ausnahmen seien Essen, Trinken, wenn man während eines Auftritts singt oder Blasmusik spielt sowie wie beim Tragen einer "weitgehend luftdichten Larve", also einer traditionellen Fastnachtsmaske.

Maximal 50 Prozent Kapazität und Obergrenzen im Innen- und Außenbereich

Ferner dürften in geschlossenen Räumen konzert- oder theaterähnliche Veranstaltungen mit höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität durchgeführt werden. Die Obergrenze liege unter Einhaltung der 2G-Regeln bei 1.500 Besuchern und Besucherinnen. Bringen Genesene und Geimpfte einen aktuellen Test mit (2G-plus), seien bis zu 3.000 Menschen erlaubt, heißt es weiter. Im Freien liegen die Obergrenzen entsprechend der Corona-Regeln für Stadt- und Volksfeste bei 3.000 (2G) beziehungsweise 6.000 (2G-plus) Menschen. Voraussetzung seien feste, abgegrenzte Bereiche mit umfassenden Zugangskontrollen.

Narrenpräsident Wehrle hält das für umsetzbar. "Es geht ja nicht darum, ganze Dörfer abzusperren." Was umsetzbar ist, müssten die Fastnachtsvereine jetzt jeweils vor Ort überprüfen.

"Clubähnliche" Veranstaltungen, bei denen Besucher singen, tanzen und sich unkontrolliert durchmischen, sind dem Schreiben zufolge ebenso untersagt wie Fastnachtsumzüge. Die meisten größeren Veranstaltungen sind ohnehin schon länger absagt. Wehrle hatte aber betont, es gebe auch Orte, in denen nur wenige Hundert Teilnehmer kämen. Wie Lahl schreibt, sind seine Angaben unter Vorbehalt etwaiger Anpassungen der Corona-Verordnung infolge neuer Verläufe der Pandemie.

(dpa/br)