Abschiebung, Asylbewerber, © Daniel Maurer - dpa (Symbolbild)

Sonderstab konnte Abschiebung 34 „problematischer“ Ausländer durchsetzen

Das Team soll sich besonders komplizierte Fälle vorknöpfen und systematisch abarbeiten

Baden-Württembergs neuer Sonderstab für so genannte "gefährliche Ausländer" hat in seinem ersten Einsatzjahr 34 Abschiebungen aus dem Südwesten durchgesetzt. Das ist die BIlanz aus dem Landesinnenministerium in Stuttgart. Bei vier der abgeschobenen Menschen hat es sich dabei um Gefährder gehandelt.

So bezeichnen die Behörden Verdächtige, denen sie grundsätzlich einen Anschlag zutrauen würden. In den anderen Fällen hat es sich um abgelehnte Asylbewerber und andere ausreisepflichtige Ausländer gehandelt, die entweder als Intensivstraftäter geführt wurden oder als nicht integrierbar gelten.

Ziel: Abschiebungen von Gefährdern und Intensivstaftätern erleichtern

Der Sonderstab hat damit auch die Aufgabe, die Ausweisungen von solchen problematischen Ausländern aus Baden-Württemberg zu erleichtern. Die bisher sechs und bald schon acht Juristen des Stabes arbeiten dabei eng mit dem Landeskriminalamt und den Bundesbehörden zusammen. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Diskobesucherin in Freiburg hat Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) in der Stadt auch die erste Regionalstelle des Sonderstabes als Pilotprojekt eingerichtet.

Gerade dieser Fall zeigt aber gleichzeitig auch die Grenzen bei der Arbeit des Teams auf: Da hier gegen den Hauptverdächtigen noch kein Gerichtsverfahren angelaufen ist und damit auch noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann er auch nicht abgeschoben werden. Er war dem Sonderstab bereits vor der möglichen Sexualstraftat wegen weiterer Vergehen bekannt.

Staatliche Sanktionen, falls keine Ausreise möglich ist

Auch, wenn sich die Ausreisepflichtigen vehement gegen ihre Abschiebung wehren und keine Ausweisdokumente vorlegen können, die ihre Herkunft belegen, wird es schwierig, so ein Bericht der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Aus Sicht von Minister Strobl hat sich die Arbeit des Sonderstabs aber bereits klar bewährt. Können Ausländer nicht sofort zurückgeführt werden, bekommen sie laut Strobl stattdessen Sanktionen zu spüren, etwa Meldepflichten und Leistungskürzungen.

(fw)