Sicherungsverwahrung gegen Ex-Schwimmlehrer rechtskräftig

Wegen Kindesmissbrauchs Verurteilter mit zweiter Revision gescheitert

Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilter Schwimmlehrer muss nach Verbüßung seiner Haftstrafe endgültig in Sicherungsverwahrung. Er hatte sich auch in der Region an ihm anvertrauten Kindern vergangen. Der Bundesgerichtshof hat die bereits zweite Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zurückgewiesen.

Dem Schwimmlehrer wurden über 130 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern vorgeworfen und auch nachgewiesen – unter anderem auch in Achern und Lörrach. Gegen ein erstes Urteil im November 2018 hatte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Haftstrafe von zwölf Jahren hatte dieser dann zwar bestätigt, wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung kassiert. Eine andere Kammer des Landgerichts entschied darüber neu und bestätigte widerum die Sicherungsverwahrung. Dagegen war der Mann erneut vor den BGH gezogen und gescheitert. Damit ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.

(br)