Mund-Nasen-Schutz, medizinische Maske, OP-Maske, Unterricht. Schule, Schüler, Klassenzimmer, Coronavirus, Pandemie, © Patrick Pleul - dpa (Symbolbild)

Schülerinnen und Schüler müssen die Maske wieder am Platz tragen

Die Maßnahme greift, da die Alarmstufe ausgerufen worden ist

In den Schulen in Baden-Württemberg gilt am Mittwoch (17.11.2021) wieder eine Maskenpflicht am Platz. Das ist eine Maßnahme der Alarmstufe, die von der Landesregierung ausgerufen worden ist.

Regelungen für Veranstaltungen außerhalb der Schulen         

Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden wie zum Beispiel Museums- oder Theaterbesuche gelten die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes.

Für Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gibt es keine Änderungen. Sie brauchen keinen PCR-Test.

Regelungen für Veranstaltungen in den Schulen

Für den Zutritt zu den Schulen und für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-Regelung, wobei ein negativer Antigentest ausreicht. Diese Regelungen gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.

Apell zum Impfen

Kultusministerin Theresa Schopper ruft alle Erwachsenen auf, sich impfen zu lassen:

Die Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren machen es uns vor. Die Quote der vollständig Geimpften unter 18 Jahren liegt schon bei 40 Prozent, obwohl erst seit August eine Impfempfehlung vorliegt. Liebe Erwachsene, folgen Sie deswegen dem Beispiel unserer Schülerinnen und Schüler und lassen sich zu ihrem Schutz und zum Schutz der Menschen um Sie herum impfen.“

Mit den Maßnahmen sollen Schulschließungen vermieden werden.

(dk)